01.09.2026 • Praxisberichte

Cybersicherheit in der Maschinenverordnung – Interview mit Hans-Joachim Müller, SEW-Eurodrive

Ab Januar 2027 gilt die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, ab Dezember 2027 der Cyber Resilience Act. Damit wird IT-Security erstmals gleichrangig zur klassischen Maschinensicherheit gestellt. Im Interview erläutert Hans-Joachim Müller von SEW-Eurodrive, welche Security-Funktionen das Movi-C-Portfolio künftig serienmäßig erhält und was Betreiber sowie Maschinenbauer jetzt vorbereiten sollten.

Interview mit Hans-Joachim Müller, SEW-Eurodrive

Cybersicherheit wird zur Konstruktionsaufgabe

Hans-Joachim Müller, Marktmanager, SEW-Eurodrive
Hans-Joachim Müller, Marktmanager, SEW-Eurodrive
© SEW-Eurodrive

Bis Ende 2027 stehen für den Maschinen- und Anlagenbau zwei entscheidende Termine an: Am 20. Januar 2027 tritt die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 in Kraft, ab dem 11. Dezember 2027 gelten zudem die Hauptanforderungen des Cyber Resilience Act (CRA). Beide Regelwerke rücken Cybersicherheit erstmals gleichrangig neben die klassische Maschinensicherheit – und machen Software damit rechtlich zum Sicherheitsbauteil mit CE-Pflicht.

Für die Praxis bedeutet das einen Kulturwandel: IT-Security war bislang häufig Sache der IT-Abteilung, künftig ist sie integraler Bestandteil der Risikobeurteilung im Engineering. SEW-Eurodrive hat das Automatisierungsbaukasten-Portfolio Movi-C entsprechend überarbeitet und rüstet die Geräte schrittweise mit fünf Security-Funktionen aus – von Secure User Management bis Secure (De-)Commissioning –, ohne dass sich Typenschlüssel, Sachnummern oder die gewohnte Bedienung ändern.

Was das für Betreiber und Maschinenbauer konkret heißt, wo die Umstellung im Lebenszyklus einer Anlage am stärksten spürbar wird und wie viel Interpretationsspielraum die neuen Vorgaben noch lassen, erläutert Hans-Joachim Müller von SEW-Eurodrive im Interview.

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