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Für die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern gelten neue Regeln. Die aktualisierte Fassung der TRGS 510 (technische Regel zur Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) wurde in diesen Tagen bekanntgegeben.
Im Ernstfall ist ein angemessenes Notfall- und Krisenmanagement für Unternehmen von existenzieller Bedeutung.