Betreiberpflichten wie Prüf- und Wartungsarbeiten gelten auch dann, wenn eine Anlage nicht im Betrieb ist. Denn die Betreiberverantwortung hört auch im Shutdown nicht auf.
Führungskräfte haften für Versäumnisse bei den Betreiberpflichten. Das sogenannte "Pflichtenmanagement" scheint ein Instrument zu sein, das hier helfen kann.