Modulare Anlagen sind auf Grundlage des geltenden Immissionsschutzrechts zulassungsfähig. Gesetzliche Neuregelungen sind für modulare Anlagen damit grundsätzlich entbehrlich; ob inkrementelle Anpassungen erforderlich sind, wird die Zeit zeigen. Klar ist, dass die Genehmigungsverfahren neue Herausforderungen bergen, die sich nicht am Reißbrett lösen lassen, sondern erst im laufenden Geschehen.