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Neue Gefahrstoffverordnung: Änderungen für KMR-Stoffe und Asbest

Neue Gefahrstoffverordnung: Änderungen für KMR-Stoffe und Asbest

Die neue Gefahrstoffverordnung bringt wesentliche Änderungen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen sowie Asbest. Unternehmen müssen ihre Maßnahmen überprüfen.