Neue Gefahrstoffverordnung: Änderungen für KMR-Stoffe und Asbest

Am 5. Dezember 2024 ist die Novelle der Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen betreffen Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen (KMR-Stoffe) sowie Asbest. Ziel ist es, die Prävention arbeitsbedingter Krebserkrankungen zu verbessern. Unternehmen müssen ihre bestehenden Maßnahmen überprüfen und anpassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Autor: Bettina Huck, Projektassistentin und Autorin für Qualität, Umwelt und Arbeitsschutz, QUMsult

Die Novelle der Gefahrstoffverordnung bringt wichtige Änderungen für den Umgang mit KMR-Stoffen und Asbest.

Die Novelle der Gefahrstoffverordnung ist am 5. Dezember 2024 in Kraft getreten. Wesentliche Änderungen betreffen v. a. Tätigkeiten mit ­krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen, sog. KMR- bzw. CMR-Stoffe sowie mit Asbest. Ziel ist, die Prävention arbeitsbedingter Krebserkrankungen zu verbessern. Unternehmen, in denen KMR-Stoffe hergestellt oder verwendet werden, müssen Änderungen ermitteln und bestehende Maßnahmen überprüfen, ggf. anpassen bzw. neu festlegen. Ebenso müssen neue Forderungen für Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigem Material identifiziert und geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Unternehmen suchen geeignete Werkzeuge, um Gefahrstoffe und Rechtsänderungen zu managen.

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