Einstufung und Partikelgröße von Titandioxid
Seit den 1. Oktober 2021 ist sie verbindlich umzusetzen: die Einstufung von Titandioxid-Pulvern in der CLP-Verordnung als Krebsverdachtsstoff (Karzinogen, Kategorie 2). Der Einstufungseintrag ist komplex und stellt sowohl Hersteller als auch Verarbeiter von Titandioxid vor neue Herausforderungen.