Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes schafft neue Rahmenbedingungen
Mit der Novelle des Kohlendioxid-Speicherung- und Transportgesetzes (KSpTG) sind neue Grundlagen für Carbon Management geschaffen. Erstmals sind kommerzielle CO₂-Speicher zulässig, und Transportleitungen gelten als Energieinfrastruktur. Offene Punkte betreffen die Definition unvermeidbarer Emissionen und Regelungen für multimodalen Transport.
Das überarbeitete KSpTG ermöglicht erstmals kommerzielle CO₂-Speicher und definiert Transport und Speicherung als Vorhaben von überragendem öffentlichen Interesse.
Bereit für CO2-Speicherung und Transport: Nachdem Ende letzten Jahres auch der Bundesrat zugestimmt hat, ist die Novelle des Kohlendioxid-Speicherung- und Transportgesetzes (KSpTG) in Kraft getreten. Die Gesetzesänderung schafft neue Rahmenbedingungen für den Umgang mit schwer zu vermeidenden und nicht vermeidbaren CO2-Emissionen aus der Industrie, beispielsweise in der Zement- oder Kalkherstellung. Sie ebnet den Weg für Technologien zur CO₂‑Abscheidung, der Weiternutzung von CO2bis hin zur geologischen Speicherung.
„Damit sind wichtige Weichenstellungen für eine tragfähige nationale CO₂‑Infrastruktur erfolgt“, analysiert Silvio Konrad, Chief Operating Officer der Business Unit Energy & Resources der TÜV NORD GROUP. „Entscheidend ist jetzt, Unschärfen im Gesetz zügig zu präzisieren – etwa bei der Definition von ‚schwer vermeidbaren‘ oder ‚nicht vermeidbaren‘ Emissionen. Fehlende Klarheit führt sonst zu verzögerten Genehmigungen und hemmt den notwendigen Technologiehochlauf.“
Das überarbeitete KSpTG ermöglicht erstmals den kommerziellen Betrieb von CO₂‑Speichern. Neben der Offshore‑Speicherung in der Ausschließlichen Wirtschaftszone und auf dem Festlandsockel können Bundesländer auch Onshore‑Speicher zulassen (Opt-in).
Die Speicherung und der Transport von CO2 werden als „Vorhaben von überragendem öffentlichen Interesse“ definiert; CO2-Transportleitungen werden als Energieinfrastruktur eingestuft – vergleichbar mit Stromleitungen. „Diese und weitere Maßnahmen in der Gesetzesnovelle werden Planungs- und Genehmigungsverfahren für die nötige Infrastruktur deutlich beschleunigen“, erwartet Silvio Konrad. Neben dem Pipelinetransport sind jedoch weitere Transportmöglichkeiten wie Schiff, Schiene oder Tank noch nicht berücksichtigt. „Diese multimodalen Transportmöglichkeiten müssen geregelt werden, denn längst nicht alle Emittenten werden zu Beginn an Pipelines angeschlossen werden können.“
Das Gesetz regelt die Haftung für CCS-Anlagen klarer: Zunächst sind Betreiber für Betrieb, Überwachung und Nachsorge verantwortlich, später übernimmt der Staat. Nachsorge, Monitoring und Rückstellungen sind nun konkreter gefasst und sorgen für mehr Rechtssicherheit. „Eine weitergehende Transparenz und Verpflichtung der Betreiber, auch nach Übergang an den Staat, wäre jedoch zu begrüßen, um die langfristige Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten“, so Konrad.
Die Überarbeitung des KSpTG präzisiert, welche „CO₂-Qualitäten“ transportiert und in Speicher eingespeist werden dürfen, nämlich nur „geeignetes, aufbereitetes CO₂“. Anpassungen am Gefahrstoff- und Abfallrecht sind vorgesehen, um juristische Transparenz zu schaffen und die Einhaltung von Umweltauflagen zu gewährleisten.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung bleibt verpflichtend, soll jedoch stärker digitalisiert und effizienter gestaltet werden. „Die geplante Einführung einer zentralen CO₂-Speicher- und Transportdatenbank befürworten wir, um Transparenz und Effizienz zu erhöhen“, sagt Silvio Konrad.
Das neue Gesetz passt die Regeln zur CO₂-Speicherung und -Nutzung an EU-Vorgaben an, insbesondere an die CCS-Richtlinie und Klimaziele 2045. Außerdem werden erstmals auch Verfahren gefördert, die CO₂ direkt aus der Luft entfernen. „Die Harmonisierung mit geltendem EU-Recht und die schnelle nationale Umsetzung sind wichtig, um Investitionssicherheit und Anreize zu schaffen und so den Anschluss an die wachsende internationale Carbon-Management-Wirtschaft zu halten“, betont Silvio Konrad.
„Das überarbeitete KSpTG gilt zu Recht als zentraler Baustein, um den geforderten Technologiehochlauf zu ermöglichen und den nationalen Carbon-Management-Markt zu aktivieren. Besonders wichtig sind jetzt aber verbindliche Zeitpläne für den Aufbau der nötigen Infrastruktur und die Einführung von einheitlichen Sicherheitsstandards, um den langwierigen Technologiehochlauf nicht zu gefährden“, so TÜV NORD-Energieexperte Silvio Konrad.












