27.08.2025 • NachrichtenPFASChemieChemieindustrie

PFAS-Beschränkung: EU erreicht nächsten Meilenstein

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat das überarbeitete Hintergrunddokument zur geplanten Beschränkung von PFAS veröffentlicht. Damit ist ein zentraler Meilenstein im europäischen Beschränkungsverfahren erreicht. Die einreichenden Behörden aus Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden haben über 5600 Kommentare aus der öffentlichen Konsultation ausgewertet und relevante Informationen integriert.

PFAS: Ein komplexes Beschränkungsverfahren mit weitreichender Bedeutung

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Im Januar 2023 reichten die zuständigen Behörden der fünf Länder einen umfassenden Anhang-XV-Bericht ein, um ein Beschränkungsverfahren für mehr als 10.000 PFAS-Stoffe einzuleiten. Diese Substanzen sind extrem persistent in der Umwelt und weisen weitere bedenkliche Eigenschaften auf. PFAS-haltige Produkte sind in zahlreichen Bereichen des täglichen Lebens verbreitet.

Nach Abschluss der sechsmonatigen Konsultation im September 2023 wurde der Bericht als Hintergrunddokument weiterentwickelt. Die finale Fassung wurde am 24. Juni 2025 an die ECHA übermittelt – damit ist die Arbeit der Dossiereinreicher in dieser Phase abgeschlossen

Ausnahmeregelungen für bestimmte PFAS-Anwendungen

Die Kommentare ermöglichten eine Verbesserung der Bewertung der ursprünglich betrachteten Verwendungsbereiche und eine Verfeinerung der Beschränkungsoptionen, aber auch eine Bewertung übergeordneter Themen. Dazu gehören Themen wie die Frage, ob Ausnahmeregelungen für den Gebrauchtmarkt, das Recycling oder Ersatzteile erforderlich sind.

Darüber hinaus wurden acht Sektoren in das Hintergrunddokument aufgenommen, die im ursprünglichen Anhang-XV-Bericht entweder nicht oder nur teilweise innerhalb anderer Sektoren adressiert wurden. Dabei handelt es sich um folgende Verwendungsbereiche/Sektoren: drucktechnische Anwendungen, Dichtungsanwendungen, Maschinenanwendungen, sonstige medizinische Anwendungen (außerhalb des Anwendungsbereichs von Arzneimittelwirkstoffen und Medizinprodukten), Sprengstoffe, militärische Anwendungen, technische Textilien und breitere industrielle Verwendungen (z. B. Lösungsmittel und Katalysatoren, die in industriellen Umgebungen verwendet werden).

EU-Kommission entscheidet über Beschränkung

Die neuen Informationen, die während der Konsultation eingegangen sind, haben zu einer erheblichen Erweiterung des Hintergrunddokuments geführt. Dies zeigt sich bspw. daran, dass der Hauptbericht mehr als 100 Seiten länger ist und Anhang E, der Informationen zu Alternativen, umweltbezogenen und wirtschaftlichen Auswirkungen enthält, mehr als 800 Seiten länger ist als der ursprüngliche Anhang-XV-Bericht von 2023. Dies spiegelt den enormen Wissenszuwachs über PFAS wider, der durch den Beschränkungsprozess ausgelöst wurde.

Die wissenschaftlichen Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) der ECHA bereiten derzeit ihre Stellungnahmen auf der Grundlage des Hintergrunddokuments und der während der Konsultation eingegangenen Kommentare vor. Die ECHA wird der Europäischen Kommission die Stellungnahmen des RAC und des SEAC übermitteln, und diese wird nach Konsultation der EU-Mitgliedstaaten endgültig über die Beschränkung entscheiden. Weitere Informationen zum Zeitplan und zum Verfahren werden auf der Webseite der ECHA veröffentlicht.

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