Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

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02.12.2020 • PraxisberichteChemie

Modulare Anlagen zulassen

Modulare Anlagen sind auf Grundlage des geltenden Immissionsschutzrechts zulassungsfähig. Gesetzliche Neuregelungen sind für modulare Anlagen damit grundsätzlich entbehrlich; ob inkrementelle Anpassungen erforderlich sind, wird die Zeit zeigen. Klar ist, dass die Genehmigungsverfahren neue Herausforderungen bergen, die sich nicht am Reißbrett lösen lassen, sondern erst im laufenden Geschehen.

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