BLL begrüßt Überarbeitung der Novel Food-Verordnung - Erleichterungen für die Lebensmittelindustrie

"Neuartige Lebensmittel" müssen auf ihre Sicherheit überprüft und zugelassen werden, bevor sie in Europa in den Verkehr gebracht werden dürfen.

"Neuartige Lebensmittel" müssen auf ihre Sicherheit überprüft und zugelassen werden, bevor sie in Europa in den Verkehr gebracht werden dürfen. Aber Verfahrensdauern von durchschnittlich mehr als drei Jahren und unnötiger bürokratischer Aufwand haben die Novel Food-Verordnung zum Innovations- und Wachstumshemmnis gemacht. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde die Verabschiedung der überarbeiteten Verordnung über neuartige Lebensmittel, die am 31. Dezember 2015 in Kraft tritt und ab dem 1. Januar 2018 gelten wird.

Die Verordnung steht aber nicht nur für eine Verkürzung der Zulassungsverfahren für neuartige Lebensmittel, sondern sieht auch ein vereinfachtes Verfahren für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern vor, wenn diese seit mindestens 25 Jahren als Bestandteil der üblichen Ernährung verzehrt werden. "Alle bislang und zukünftig zugelassenen neuartigen Lebensmittel werden in eine für alle einsehbare Unionsliste eingetragen, um noch mehr Transparenz zu schaffen" erklärt BLL-Geschäftsführer Peter Loosen.

Zudem ist vorgesehen, dass die Zulassung eines neuartigen Lebensmittels für fünf Jahre auf den jeweiligen Antragssteller beschränkt werden kann, wenn sie auf dessen Forschung und geschützten Daten beruht, damit dieser die Kosten für Forschung und Entwicklung des Lebensmittels decken kann.

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