Neue VDI-Richtlinie 2290: Dichtheitsnachweis für Flanschverbindungen in Prozessanlagen
Die neue VDI-Richtlinie 2290 legt Anforderungen zur emissionsarmen Auslegung und Prüfung von Flanschverbindungen fest. Sie richtet sich an Betreiber und Hersteller von Anlagen, in denen flüssige und gasförmige Medien verarbeitet werden. Ein Drei-Säulen-Modell zeigt gleichwertige Wege zum Dichtheitsnachweis auf.
Die Richtlinie gilt für Flanschverbindungen im Krafthaupt- und Kraftnebenschluss, unabhängig von den eingesetzten Konstruktionswerkstoffen. Im Zentrum steht ein Drei-Säulen-Modell, das drei gleichwertige Wege zum Nachweis der Dichtheit beschreibt:
- Der rechnerische Dichtheitsnachweis basiert auf experimentell ermittelten Dichtungskennwerten.
- Der typbasierte Bauteilversuch dient als praktischer Nachweis.
- Die individuelle Einzelprüfung an einer realen Flanschverbindung ermöglicht eine direkte Bewertung.










