14.10.2025 • Praxisberichte

Neue EU-Maschinenverordnung – Erfahrungsaustausch der VDI-GVC Betriebsingenieure

Der Erfahrungsaustausch der Betriebsingenieure (Regionalgruppe Rhein-Ruhr) des VDI-GVC am 25. April 2025 stand ganz im Zeichen der neuen EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, die ab dem 20. Januar 2027 die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ablösen wird. In drei aufschlussreichen Vorträgen von Max Teller-Weyers, TÜV Industry Service, Christoph Kirchner, Covestro Deutschland, und Christian Aumann, IBF-solutions, wurden die weitreichenden Änderungen und deren Auswirkungen auf Hersteller und Betreiber von Maschinen beleuchtet. Besonders die Integration von künstlicher Intelligenz, Cybersicherheit und die Digitalisierung von Dokumentationen standen im Fokus der Diskussionen.

Autor: Christian Poppe, Technical Asset Management ­Uerdingen, Covestro Deutschland, Vorsitzender des VDI-GVC Fach­­bereichs Betrieb verfahrens­- ­technischer Anlagen

Die Transformation der Maschinensicherheit im Zeitalter von KI und Digitalisierung

Die Umwandlung der Maschinenrichtlinie in eine Verordnung markiert einen bedeutenden rechtlichen Paradigmenwechsel. Anders als die bisherige Richtlinie, die erst durch nationale Gesetzgebung umgesetzt werden musste, gilt die neue Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Dies schafft ein einheitliches Regelwerk ohne nationale Interpretationsspielräume und sorgt für mehr Rechtssicherheit und Transparenz im europäischen Binnenmarkt.

Der Weg zur neuen Maschinenverordnung war lang: Nach der Veröffentlichung eines ersten Entwurfs im April 2021 folgten intensive Positionierungen der Branchenverbände und Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission. Nach der politischen Einigung im Dezember 2022 und der Genehmigung durch EU-Parlament und Rat im Frühjahr 2023 wurde die Verordnung schließlich am 29. Juni 2023 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht und trat am 19. Juli 2023 in Kraft. Die Übergangsfrist endet am 20. Januar 2027, ab diesem Zeitpunkt müssen alle neu in Verkehr gebrachten Maschinen den Anforderungen der Verordnung entsprechen.

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