Maschinen-Richtlinie: Bewertung von Altgeräten

Das Thema Maschinenrichtlinie ist für die meisten Unternehmen kein Neuland und beschäftigt diese seit Jahren.

Kai-Peter Bartel, Technischer Leiter, Lanxess © Lanxess
Kai-Peter Bartel, Technischer Leiter, Lanxess © Lanxess

Sind wir Hersteller? Muss ein CE-Zeichen für eine Altmaschine vergeben werden? Gibt es einen „Bestandsschutz“ für die Maschine?  Das sind nur einige der Fragen mit denen sich Unternehmen, vor allem die Betreiber von Maschinen, immer wieder auseinandersetzen müssen.

Maschinen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung, daher gilt die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung als verpflichtend. Um einen sicheren Betrieb der Maschine zu gewährleisten, ist dabei der „Stand der Technik“ zu berücksichtigen.

Im Einzelfall ist zu bewerten, ob die Vergabe eines CE-Zeichens durch den Betreiber notwendig ist, d.h. ob der Betreiber zum Hersteller wird. Hersteller im Sinne der Maschinenrichtlinie werden Betreiber u. a. durch eine „wesentliche Änderung“ einer Maschine oder das Schaffen einer „Gesamtheit von Maschinen“. Als Grundlage dieser Bewertungen wird em­pfohlen, die Interpretationspapiere vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder von Verbänden zu nutzen.

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