EU-Verbot für Leuchtstoffröhren: Handlungsbedarf für Anlagenbetreiber

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Seit dem 1. September 2023 dürfen keine T8-Leuchtstoffröhren mehr in Verkehr gebracht werden. Dies betrifft auch explosionsgefährdete Bereiche. Die EU hat beschlossen, diese Lampen aus dem Verkehr zu ziehen, um dem technischen Fortschritt und dem Umweltschutz Rechnung zu tragen. Betreiber müssen nun auf LED-Technologie umsteigen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Ein schneller Umstieg auf LED-Leuchten wird immer attraktiver, da sie bei vergleichbarer Lichtleistung nur etwa halb so viel elektrische Energie benötigen wie Leuchtstoffröhren.

Autor: Rico Schulz, Produktmanager Beleuchtungstechnologien, R. Stahl

Das EU-Verbot für T8-Leuchtstoffröhren betrifft auch explosionsgefährdete Bereiche. Betreiber müssen handeln.

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Der Umstieg von klassischen Leuchtstofflampen auf moderne LED-Beleuchtung in Industrieanlagen wurde durch das Verbot der EU gefördert. Obwohl für explosions­gefährdete Bereiche ­Aus­nahmen ­bestehen, gibt es viele Argumente für den Wechsel zur spar­samen und langlebigen LED-Technik.
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Seit 1. September 2023 dürfen keine Leuchtstofflampen der gängigen Bauform T8 mehr in Verkehr gebracht werden. Für die Industrie bedeutet das eine Zäsur – und auch Betreiber von explosionsgefährdeten Anlagen müssen mit den Folgen umgehen.

Der Siegeszug der „T8“ war legendär: Die noch heute fälschlicherweise häufig als „Neonröhre“ bezeichnete Lampe wurde seit ihrer Einführung im vergangenen Jahrhundert zig-millionenfach verbaut – in Wohngebäuden, aber vor allem auch in der Industrie. „T8“ steht dabei für eine Röhre (Tube) mit einem Durchmesser von 8/8 Zoll, d. h. rund 26 mm. Der kleinere Bruder, T5, misst entsprechend 5/8 Zoll – also rund 16 mm.
Dass die T8 Leuchtstofflampe bis heute so beliebt ist, lag ursprünglich vor allem an ihrer im Vergleich zu Glühlampen hohen Lichtausbeute, die mit einer Kombination aus Leuchtschicht am Inneren des Glasrohrs und einer Füllung aus Quecksilber und Edelgas erreicht wird.

Die EU hat Leuchtstoffröhren dennoch den Todesstoß versetzt – und das hat mehrere Gründe: Die Kommission trägt damit sowohl dem technischen Fortschritt als auch dem Umweltschutz Rechnung. Einerseits gibt es inzwischen deutlich energieeffizientere Lösungen und auf der anderen Seite ist das in den Leuchtstoffröhren eingesetzte Quecksilber schon lange insbesondere bei der Entsorgung ein Gesundheits- und Umweltproblem.

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