Neues Regelwerk für die Gefahrstofflagerung gibt Hilfe für die Praxis
Ob Handwerksunternehmen, Industriefirmen, Kommunalbetriebe oder Forschungseinrichtungen – alle, die in ihrem betrieblichen Alltag mit Gefahrstoffen zu tun haben, müssen auf das Regelwerk der TRGS 510 zurückgreifen.