#Deutschland neu starten
Die lange Zeit der Corona-Krise als auch die Flutkatastrophe im Juli 2021 mit ihren weitreichenden Auswirkungen und wirtschaftlichen Folgen müssen in absehbarer Zeit bewältigt und Deutschland als Standort für die Ernährungswirtschaft wieder fit gemacht werden. Deutschland braucht jetzt einen Neustart!
Die bevorstehenden Bundestagswahlen ermöglichen es den Bürgern, die Weichen dafür zu stellen. Der neu gewählte Bundestag kann die Grundlagen für eine zukunftsfähige, nachhaltige und profitable Nahrungsmittelindustrie schaffen. Die Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie hat einen Katalog mit essenziellen Forderungen aufgestellt, die unserer Volkswirtschaft jene Wachstumsimpulse geben können, die für einen kraftvollen Neustart unabdingbar sind.
Ihre Kernforderungen an die Politik lauten:
- den deutschen Lebensmittelproduzenten Wertschöpfung ermöglichen,
- Innovation und Technologie als Schlüssel für Nachhaltigkeit begreifen und
- statt nationaler Alleingänge die europäische Harmonisierung forcieren.
Innovativ und nachhaltig: richtungsweisende Maßnahmen für die Zukunft der Ernährungsindustrie
Deutschland und Europa befinden sich aufgrund der Corona-Krise in einer fortschreitenden tiefen Rezession. Auch die Ernährungs- und Genussmittelindustrie wurde von der Krise getroffen. Das Wegbrechen der Absätze aus dem Außer-Haus-Markt, das gedämpfte Kaufverhalten der Verbraucher, aber auch die schwache globale Nachfrage im Exportgeschäft und die Beschränkungen beim Import haben den Absatz 2020 deutlich gesenkt. Das Aufrechterhalten der Produktion in der systemrelevanten Ernährungsindustrie hat bei den erschwerten Produktions- und Lieferbedingungen die Unternehmen auf eine Belastungsprobe gestellt. Die Corona-Krise hat die Eigenkapitalpolster vieler Betriebe, so auch der Ernährungs- und Genussmittelindustrie, angegriffen. Die Unternehmen schnellstmöglich wieder in die Lage zu versetzen, Investitionen in Nachhaltigkeit und Zukunftstechnologien aus eigener Kraft zu stemmen, setzt genügend finanziellen Spielraum voraus.
Nur so können moderne und gute Arbeitsplätze gesichert werden und kann die Nahrungs- und Genussmittelproduktion in Deutschland wettbewerbsfähig bleiben. Dazu braucht es einen vernünftigen ordnungspolitischen Rahmen des Gesetzgebers. Auf unverhältnismäßige Belastungen und Einschränkungen der unternehmerischen Freiheit von Unternehmen, insbesondere auch von kleinen und mittelständischen Unternehmen, ist zu verzichten. Das betrifft die Unternehmensbesteuerung gleichermaßen wie die Belastung des Faktors Arbeit als wichtige Standortfaktoren. Zudem muss ein stabiler und verlässlicher Zugang zu Finanzmitteln gesichert werden.
Bürokratie abbauen, Unternehmen entlasten
Konsequenter Bürokratieabbau bedeutet: Den einmaligen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft bei neuen Gesetzen deutlich senken. Das „One-in, One-out“-Prinzip umsetzen und innerhalb einer Legislaturperiode für jede belastende Regelung im gleichen Umfang eine andere abbauen und damit Entlastungen und Belastungen in ein faires Verhältnis setzen. Eine „One-in, One-out”-Regelung auch für europäisches Recht initiieren.
Die öffentliche Verwaltung und Behördenprozesse mit Unternehmen lückenlos digitalisieren bedeutet: Unternehmen sollten spezifische Daten nur einmal abgeben müssen, entsprechend ist ein behördenübergreifendes Datenmanagement sicherzustellen. Meldeverfahren für die amtliche Statistik sind zu vereinfachen (Mehrfachmeldungen vermeiden, Zugang vereinfachen).
Außerdem gelten folgende Zielsetzungen: Den Binnenmarkt vollenden und EU-Regeln einheitlich in den Mitgliedstaaten umsetzen. Die Anforderungen an Kennzeichnungspflichten von Lebensmitteln EU-weit harmonisieren und europäische Lösungen vor nationalen Alleingängen umsetzen (bspw. Höchstmengen an Vitaminen und Mineralstoffen oder Mineralölrückständen). Den Umfang und die Dauer von Zulassungsverfahren im Lebensmittelbereich, z. B. im Rahmen der Health-Claims-Verordnung und der Novel Food-Verordnung, vereinfachen bzw. verkürzen. Die Einführung von Produktinnovationen durch Beschleunigung der Abläufe bei der Deutschen Lebensmittelbuchkommission unterstützen.
Den ermäßigten Umsatzsteuersatz ausnahmslos auf alle Lebensmittel anwendbar machen.
Eine EU-einheitliche Regelung der KMU-Definition beibehalten und die Bemessungsgrundlage regelmäßig prüfen, um den Prüfungsaufwand für KMU zu mindern und Rechtssicherheit zu schaffen. Bei amtlichen Betriebskontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften über die Hygiene, den Tierschutz oder dergleichen sind Eigenkontrollen und neutrale stufenübergreifende Kontrollsysteme stärker zu berücksichtigen.
Der Unionszollkodex sollte praxistauglich nachjustiert und die Bemessungsgrundlage für die Zollschuld im Zolllagerverfahren auf den Kurs zum Wareneingang im Lager umgestellt werden.
Konkurrenz auf Augenhöhe
Die Ernährungsindustrie befindet sich in der Transformation hin zu nachhaltigeren und digitalisierten Geschäftsmodellen und hat gleichzeitig die Folgen der Corona-Krise aufzuarbeiten sowie die Resilienz unserer Ernährungsversorgung zu sichern. Damit die Unternehmen der Ernährungsindustrie diese Aufgaben erfüllen und weiterhin Beschäftigung und Wachstum am Standort Deutschland sicherstellen können, müssen Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Investitionstätigkeit getroffen und die Planungssicherheit verbessert werden. Neue Maßnahmen auf nationaler wie europäischer Ebene, die die Wettbewerbsfähigkeit der Hersteller aber auch ihrer Lieferanten beeinträchtigen, sind zu unterlassen.
Die Unternehmensbesteuerung muss modernisiert und entlastet werden, insbesondere auch was den Generationenwechsel im Unternehmen betrifft. Auf neue fiskalische Belastungen für Lebensmittel wie ertragsmindernde Mehrwertsteuererhöhungen oder marktverzerrende Lebensmittelverbrauchsteuern muss verzichtet werden.
Ein eigenständiges Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung ist zu erhalten, um der Bedeutung und der Wirtschaftskraft des Sektors Rechnung zu tragen. Die Versorgung mit Lebensmitteln wird besonders aufgrund der großen Vielfalt an Lieferanten und Produzenten gesichert, da mögliche Ausfälle besser kompensiert werden können. Deswegen müssen die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen der vielen Lieferanten für den stark konzentrierten Einzelhandel verbessert werden. Bei der Genehmigung von Unternehmenszusammenschlüssen im Lebensmitteleinzelhandel muss der bereits starken Marktkonzentration angemessen Rechnung getragen werden. Die Politik muss im Blick haben, dass mit der Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel eine Verhandlungsstärke verbunden ist, die für die Hersteller häufig zu diskriminierenden Auswirkungen führt.
Aufgrund des Klimawandels kommt es häufiger zu Miss- und Minderernten, die die Produktions- und Lieferfähigkeit der Nahrungsmittelhersteller beeinträchtigen können. Der bestehende Rechtsrahmen ist anzupassen, damit die Lieferverpflichtung ggf. ohne Rechtsnachteile im erforderlichen Umfang suspendiert werden kann.
Die fortschreitende Digitalisierung von Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung mit klaren Rahmenbedingungen (bspw. Datensicherheit) ist zu fördern, Investitionen in die digitale Infrastruktur sind zu beschleunigen (bspw. Breitbandausbau) und die Vermittlung digitaler Kompetenzen in allen Bildungsbereichen muss forciert werden. Hersteller und Integratoren von IT-Lösungen und IT-Produkten sowie Hersteller von Produktionsanlagen mit integrierter IT müssen durch den Gesetzgeber stärker in die Verantwortung für die IT-Sicherheit ihrer Produkte genommen werden. Die Umsetzung der BSI KRITIS-Verordnung muss durch eine stärkere Risikoorientierung bei der Nachweiserbringung und Meldepflicht vereinfacht werden. Den Aufbau von digitalem Know-how im Unternehmen und eine EU-weite Harmonisierung von Regeln sind zu fördern. Die Gesellschaft und die Verbraucher müssen stärker in die Digitalisierung und ihre Vorteile für die Lebensmittelproduktion einbezogen werden.
Innovationskraft als Kompass für die Zukunft
Innovationshürden für die Ernährungsindustrie wie fehlendes Eigen- und Fremdkapital, der fehlende Zugang zu staatlichen Zuschüssen und Fördermitteln sind zu beseitigen, mehr Forschungsinvestitionen sind zu fördern. Um die vorwettbewerbliche Forschung zu stärken, muss das Finanzierungsniveau öffentlicher Fördermittel angehoben und ihre Fokussierung verbessert werden. Um die vorwettbewerbliche Forschung zu stärken, muss das Finanzierungsniveau themenoffener mittelstandsorientierter Förderprogramme wie der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) bedarfsgerecht angehoben werden. Im Rahmen eines Innovationspaktes für den deutschen Mittelstand ist die Fördermittelausstattung der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) kontinuierlich auf mindestens 250 Mio. € jährlich aufzustocken, um noch mehr KMU eine Projektbeteiligung zu ermöglichen.
Um das Potenzial von Horizon Europe vollständig auszuschöpfen, ist neben einer angemessenen finanziellen Ausstattung auch die Einbeziehung aller Akteure, einschließlich der Industrie, notwendig um eine umfassende Strategie festzulegen und effektive Forschungskonsortien zusammenzustellen.
Eine künftige übergreifende und abgestimmte Bioökonomiestrategie ist notwendig und muss den Herausforderungen für die Herstellung nachhaltig produzierter und hochwertiger Lebensmittel standhalten. Dazu zählt insbesondere die Ausstattung entsprechender Förderprogramme für große thematisch ausgerichtete Verbundvorhaben oder Forschungscluster.
Faire Regeln für den weltweiten Agrarhandel
Der Welthandel muss nach der Corona-Krise wiederbelebt und die Modernisierung der WTO fortgesetzt werden. Zur Stärkung des Exportgeschäftes und Öffnung neuer Märkte sind multi- und bilaterale Handelsabkommen – auf Ebene der WTO und mit strategisch wichtigen Märkten –, bilaterale Abkommen und Zertifikate zur Tier- und Pflanzengesundheit sowie darüber hinaus eine gezielte Exportförderung durch die Bundesregierung erforderlich.
Darüber hinaus soll der Welthandel fairer und nachhaltiger werden, dabei müssen die Möglichkeiten der WTO-Regularien voll ausgeschöpft werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Auch muss sichergestellt werden, dass handelspolitische Maßnahmen die hohen europäischen Standards nicht absenken. Alle Produkte am Binnenmarkt müssen die Produktionsanforderungen der EU erfüllen. Alle zukünftigen Handelsabkommen der EU müssen Nachhaltigkeitskapitel mit wirksamen
Durchsetzungsmechanismen enthalten, die zu der Agenda 2030 und international vereinbarten Nachhaltigkeitszielen beitragen. Handels- und Entwicklungspolitik sind besser aufeinander abzustimmen. Ungerechtfertigte Handelshemmnisse für den Lebensmittelaußenhandel, wie etwa die unverschuldeten Strafzölle im EU-US-Handel und ungerechtfertigte Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen bspw. im EU-Kanada-Handel, sind abzubauen bzw. Kompensationsmechanismen für betroffene KMU aufzubauen.
Die Umsetzung und Anwendung aller handelspolitischen Instrumente muss koordiniert, die Zollabwicklung praxistauglich erfolgen und den Erfordernissen kleiner und mittelständischer Betriebe gerecht werden. Die Anwendung des Trade and Cooperation Agreement zwischen der EU und dem Vereinigten Königreiches muss vereinfacht und zwischen den Mitgliedstaaten harmonisiert werden. Offene Fragen im Export, Import oder Transit zwischen beiden Handelspartnern, wie etwa die Ursprungsregeln, sind zu klären.
Die Energiewende bezahlbar gestalten
Mit Blick auf die bestehenden Klimaschutzziele und die damit verbundene Energiewende muss Energie auch für die Unternehmen in der Ernährungsindustrie bezahlbar bleiben. Bereits jetzt ist absehbar, dass der Energieeinsatz zur Herstellung von Nahrungsmitteln die Unternehmen in Zukunft mit immensen Mehrkosten belasten wird. Dies wird zum einen durch Investitionen zur Umsetzung der Energiewende bedingt werden, aber vielmehr noch durch den Einsatz von deutlich teureren treibhausgasneutralen Energieträgern.
Es ist deshalb erforderlich, diese Entwicklung in einem geeigneten Übergangszeitraum mit staatlichen Maßnahmen zu flankieren, die eine finanzielle Förderung bzw. Entlastung vorsehen, damit auch zukünftig eine ausreichende industrielle Nahrungsmittelproduktion in Deutschland und damit die Versorgung der hiesigen Bevölkerung gesichert bleibt. In diesem Kontext ist es kurzfristig erforderlich, den lückenlosen Fortbestand des energiesteuerlichen Spitzenausgleichs sicherzustellen und rechtliche Unsicherheiten, die die Planungssicherheit der Unternehmen in Frage stellen, auszuschließen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Ernährungsindustrie zu gewährleisten. Dazu bedarf es zunächst einer Verlängerung des Spitzenausgleichs um zwei Jahre für 2023 und 2024 mit den korrespondierenden Bezugsjahren 2021 und 2022.
Im Übrigen darf der Einsatz von Biomasse zur Energieerzeugung grundsätzlich nicht zu Lasten der Nahrungsmittelproduktion erfolgen. Biomasse, die bei der Herstellung von Nebenprodukten anfällt, darf als Option für die Umstellung der Energieerzeugung auf dem Weg zu einer treibhausgasneutralen Produktion jedoch nicht ausgeschlossen werden und muss ebenfalls vom Anwendungsbereich von Anschub- und Investitionsförderungsregelungen erfasst werden.
Kreislaufwirtschaftliche Ansätze in der Ernährungsindustrie
Der Einsatz und die Verwertung von Verpackungen sowie Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Reduzierung der Lebensmittelverschwendung sind im Rahmen der industriellen Nahrungsmittelproduktion wichtige Ansatzpunkte für kreislaufwirtschaftliches Handeln. Verpackungen für Lebensmittel und Getränke sind kein Selbstzweck.
Vielmehr erfüllen die jeweiligen Verpackungen funktionell zahlreiche wichtige und unverzichtbare Aufgaben, insbesondere mit Blick auf den effektiven Produktschutz, Lagerung und Transport sowie die Vermittlung von verbraucherbezogenen Informationen (insbesondere über die Kennzeichnung). Bei der verpackungsbezogenen Rechtsetzung muss die Politik berücksichtigen, dass die Inverkehrbringer von Verpackungen in Deutschland mit den Entgelten für die dualen Systemträger bereits heute einen wesentlichen finanziellen Beitrag leisten, um eine hochwertige Verwertung dieser Behältnisse sicherzustellen. Hinzu kommt ein äußerst effizientes Sammelsystem für pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen, das einen Stoffstrom für die Gewinnung von hochwertigen lebensmitteltauglichen Rezyklaten darstellt.
Aus Sicht der Ernährungsindustrie ist es erforderlich, dass insbesondere die europarechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden, um einen weitergehenden Einsatz von Rezyklaten in Lebensmittelverpackungen zu ermöglichen, insbesondere in Kunststoffverpackungen. Bei der Umsetzung der Single-Use-Plastic-Richtlinie (SUP-RL) ist auf eine Eins-zu-Eins-Umsetzung der Richtlinie zu achten, ein „Draufsatteln“ muss vermieden werden. Das gilt insbesondere für die anstehende Umsetzung der sog. „Erweiterten Herstellerverantwortung“ (Art. 8 SUP-RL). Dies betreffend ist darauf zu achten, dass sich diese lediglich auf die im Anhang zu dieser Bestimmung aufgeführten Kunststoffartikel bezieht, die nach Maßgabe von Art. 12 SUP-RL zudem eine „Vermüllungsgeneigtheit“ aufweisen müssen. Außerdem müssen die angesetzten Kosten den Anforderungen der Kosteneffizienz entsprechen. Die Umsetzung sollte unter Vermeidung von Doppelstrukturen auf der Grundlage eines gemischt hoheitlich-privatrechtlichen Modells durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister erfolgen. Weitergehende Belastung, insbesondere durch eine nationale Plastiksteuer für die Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Kunststoffverpackungen, sind vor diesem Hintergrund abzulehnen.
Ein erhebliches Potenzial zur Ressourcenschonung in der Kreislaufwirtschaft liegt bei Lebensmitteln, wo Stoffkreisläufe nicht vollständig geschlossen werden können, in der konsequenten Reduktion der weltweit anfallenden Lebensmittelverschwendung und -verluste. Alle Akteure der Lebensmittelkette müssen hier im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Beitrag leisten. Anfallende Verluste sollten, unabhängig davon wo sie am Ende entsorgt werden, dem verantwortlichen Akteur zugeschrieben werden (egal ob Primärproduktion, Lebensmittelverarbeitung, Handel, Außer-Haus-Markt, Konsument oder der Politik). Der Politik fällt die Aufgabe zu, beim Erlass neuer oder der Änderung bestehender Regulierungen zu prüfen, welche Auswirkungen diese auf das Entstehen von (zusätzlichen) Lebensmittelabfällen und -verlusten haben. Zudem gilt es, eine klare Priorisierung untereinander konkurrierender politischer Zielvorgaben vorzunehmen. Bei den privaten Haushalten besteht das größte Potenzial für eine Reduzierung bzw. Vermeidung von Lebensmittelabfällen.
Es ist insbesondere Aufgabe der Politik, durch eine aktive Verbraucheraufklärung und Ernährungsbildung, diese Abfallmenge zu reduzieren. Die Politik sollte sich auf die Umsetzung wirksamer Maßnahmen zur Prävention und Reduktion von Abfällen konzentrieren, anstatt Unternehmen einseitig mit zusätzlichen Pflichten (z. B. zur Datenerhebung) zu überfordern. Eine Teilnahme an einer durch die Politik initiierten Datenerhebung kann nur auf freiwilliger Basis erfolgen.
Nachhaltigere Lebensmittelsysteme
Die Ernährungsindustrie ist den internationalen Zielen für eine nachhaltige Entwicklung, insbesondere den Zielen der Agenda 2030, der VN Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte, des Pariser Klimaabkommens und des EU Green Deal, verpflichtet und wird zu ihrer Umsetzung wesentlich beigetragen. Nachhaltigkeitspolitik muss Verbindlichkeit und Planungssicherheit für Unternehmen herstellen und kohärent sein. Die Politik ist aufgefordert, Zielkonflikte zu lösen. Dabei muss Lebensmittelsicherheit in allen Zielkonflikten oberste Priorität eingeräumt werden. Objektive und wissenschaftlich valide Kriterien sind dabei unabdingbar für eine angemessene Priorisierung der vielfältigen Nachhaltigkeitsziele und deren Umsetzung. Die Politik ist aufgefordert, diesen Grundsätzen unter Einbindung aller betroffenen Akteure und damit auch der Ernährungsindustrie Rechnung zu tragen.
Im Dialogprozess um nachhaltigere Lebensmittelsysteme müssen alle gesellschaftlichen Akteure, geeignete wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praktikable Kriterien und Maßnahmen entwickeln können, ohne den Verbraucher zu bevormunden und die Eigenverantwortung der Unternehmen in Frage zu stellen. Die Gestaltung nachhaltigerer Lebensmittelsysteme muss mit marktwirtschaftlichen Grundsätzen vereinbar sein.
Umweltweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten müssen EU-weit einheitlich geregelt sein. Die Diskussion um die Umsetzung der Vereinten Nationen (VN)- Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte hat gezeigt, dass unternehmerische Sorgfaltspflichten nur in der EU mit einem größtmöglichen Maß an Harmonisierung umgesetzt und vollzogen werden können, um unnötige Bürokratie und Verzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden.
Der EU-Rechtsrahmen sollte die Rechtssicherheit für europäische Unternehmen in ihren Lieferketten verbessern und eine Bemühungs- und keine Erfolgspflicht für Unternehmen schaffen. Es sollten verbindliche Standards für das erwartete Verhalten und die erwarteten Verfahren festgelegt werden. Es sollten jedoch keine Angaben zu den Ergebnissen gemacht werden, die von den Unternehmen zu gewährleisten sind, da der Einfluss von Unternehmen im Gegensatz zu staatlichen Akteuren eingeschränkt sein kann.
Die Ernährungsindustrie ist den internationalen Zielen für eine nachhaltige Entwicklung, insbesondere den Zielen der Agenda 2030, der VN Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte, des Pariser Klimaabkommens und des EU Green Deal verpflichtet und wird zu ihrer Umsetzung wesentlich beitragen. Nachhaltigkeitspolitik muss Verbindlichkeit und Planungssicherheit für Unternehmen herstellen und kohärent sein. Die Politik ist aufgefordert, Zielkonflikte zu lösen. Dabei muss Lebensmittelsicherheit in allen Zielkonflikten oberste Priorität eingeräumt werden. Objektive und wissenschaftlich valide Kriterien sind dabei unabdingbar für eine angemessene Priorisierung der vielfältigen Nachhaltigkeitsziele und deren Umsetzung. Die Politik ist aufgefordert, diesen Grundsätzen unter Einbindung aller betroffenen Akteure und damit auch der Ernährungsindustrie Rechnung zu tragen. Im Dialogprozess um nachhaltigere Lebensmittelsysteme müssen alle gesellschaftlichen Akteure, geeignete wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praktikable Kriterien und Maßnahmen entwickeln können, ohne den Verbraucher zu bevormunden und die Eigenverantwortung der Unternehmen in Frage zu stellen. Die Gestaltung nachhaltigerer Lebensmittelsysteme muss mit marktwirtschaftlichen Grundsätzen vereinbar sein. Umweltweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten müssen EU-weit einheitlich geregelt sein. Die Diskussion um die Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte hat gezeigt, dass unternehmerische Sorgfaltspflichten nur in der EU mit einem größtmöglichen Maß an Harmonisierung umgesetzt und vollzogen werden können, um unnötige Bürokratie und Verzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden. Der EU-Rechtsrahmen sollte die Rechtssicherheit für europäische Unternehmen in ihren Lieferketten verbessern und eine Bemühungs- und keine Erfolgspflicht für Unternehmen schaffen. Es sollten verbindliche Standards für das erwartete Verhalten und die erwarteten Verfahren festgelegt werden. Es sollten jedoch keine Angaben zu den Ergebnissen gemacht werden, die von den Unternehmen zu gewährleisten sind, da der Einfluss von Unternehmen im Gegensatz zu staatlichen Akteuren eingeschränkt sein kann.
Zukunftsfähige Landwirtschaft und Rohstoffversorgung
Eine sichere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Rohstoffversorgung der weiterverarbeitenden Ernährungsindustrie ist zu gewährleisten. Alle Maßnahmen der Agrarpolitik müssen einerseits die Wettbewerbsfähigkeit und damit die Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft im Blick haben, dürfen aber andererseits nicht zu negativen Auswirkungen auf die Rohstoffpreise, die Lebensmittelsicherheit sowie die verfügbare Rohwarenmenge und -qualität führen. Der Verlust an Biodiversität muss gestoppt werden, die künftigen Maßnahmen der EU-Biodiversitätsstrategie sind immer auch auf die Vereinbarkeit mit einem hohen Maße an Lebensmittelsicherheit zu überprüfen. Bei der Suche nach tragfähigen Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz und Möglichkeiten des verringerten Düngemitteleinsatzes sollte die Politik unterstützen, indem sie Forschung und Innovation erleichtert, Marktzugangsverfahren auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse verbessert und die Akzeptanz durch die Landwirte und Verbraucher fördert.
Maßnahmen zur Absatzförderung müssen nachfrageorientiert sein. Rechtssichere Forschungs-, Anwendungs- und Transparenzregeln müssen für „neue molekularbiologische Züchtungstechniken“ geschaffen werden. Wirksame Maßnahmen müssen ergriffen werden, um bis 2030 Entwaldung aus den Lieferketten globaler Agrarrohstoffe zu eliminieren (Umsetzung New Yorker Walderklärung 2014). Die geplante EU-Beobachtungsstelle für Entwaldung und Waldschädigung ist ein wichtiges Instrument für einen verbesserten Zugang zu Informationen, sie muss umgesetzt werden, damit Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht besser nachkommen können. Eine Proteinpflanzenstrategie muss entwickelt werden, um den Einsatz von Kulturen als Futtermittel, bei denen ein Risiko für Entwaldung besteht, zu minimieren. Eine gesetzliche europäische Regelung gegen Entwaldung muss klare Standards definieren, wann ein Unternehmen seine Bemühungen erfüllt hat.
Verbraucher stärken statt bevormunden
Infolge der Coronakrise muss der Arbeitsmarkt und damit auch die Kaufkraft der privaten Haushalte gestärkt werden. Nur so können abhängige Sektoren wie die Ernährungsindustrie aber auch deren Absatzmärkte in Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel die Verluste aus den Lockdowns aufarbeiten. Maßnahmen, die eine ideologisch begründete Konsumlenkung zum Ziel haben und den Verbraucher bevormunden, sind abzulehnen. Weitere Beschränkungen im Bereich der Werbung behindern den Wettbewerb zu Lasten der Verbraucher.
Unmittelbare staatliche Eingriffe in die Produktgestaltung und Rezepturen von Lebensmitteln untergraben die unternehmerische Freiheit der Unternehmen. Die Branche setzt weiter auf die im Rahmen der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie vereinbarten Ziele und Maßnahmen, deren Umsetzung in unternehmerischer Eigenverantwortung konsequent angegangen und umgesetzt wird. Jegliche Eingriffe des Staates in den Markt müssen verhältnismäßig und vor allem wissenschaftlich fundiert sein.
Der Verbraucher muss durch nachhaltige Konsummuster zur nachhaltigen Entwicklung beitragen, es braucht einen verantwortungsvollen Umgang sämtlicher relevanter gesellschaftlicher Akteure mit den Ressourcen vom Acker bis zum Teller. Es müssen nicht nur Fortschritte in nachhaltigen Produktionsmustern, sondern auch bei nachhaltigen Konsummustern erzielt werden. Essentiell ist mindestens eine Halbierung der Ressourcenverschwendung auf Verbraucherebene, sprich eine Halbierung der Lebensmittelabfälle. Genauso braucht es langfristig angelegte Programme für mehr Bildung und Aufklärung zu nachhaltigem Konsum. Unternehmen leisten hier durch einen verbesserten Zugang zu nachhaltigkeitsbezogenen Produkt- und Prozessinformationen sowie verantwortungsvolle Werbung einen Beitrag. Die Förderung von Ernährungskompetenzen unterstützt und ermöglicht das Verständnis für eine auf die individuellen Lebensumstände abgestimmte ausgewogene und nachhaltige Ernährung.