01.07.2025 • NachrichtenPilzArbeitsschutz

Pilz erläutert neue Anforderungen an Schutztürsysteme

Die ISO 14119:2024 beschreibt neue Anforderungen für begehbare Schutztüren. Pilz war an der Ausarbeitung beteiligt und empfiehlt, die Norm bereits jetzt anzuwenden.

Neue Anforderungen für begehbare Schutztüren

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Für die Absicherung von Schutztüren mit Verriegelungsschaltern legt die ISO 14119 die Grundsätze für die Konstruktion fest. Jetzt wird es eine neue Version der Norm geben.
© Pilz GmbH & Co. KG

Die ISO 14119:2024 legt aktualisierte Vorgaben für Verriegelungseinrichtungen in Verbindung mit trennenden Schutzeinrichtungen fest. Sie konkretisiert Maßnahmen für begehbare Türen, etwa bei Gefahr unerwarteten Anlaufs. In solchen Fällen sind manuelle Rückstellfunktionen oder Anwesenheitserkennung erforderlich. Zusätzlich sind Mittel zur Flucht- und Notentriegelung vorzusehen. Neu aufgenommen wurden Vorgaben zu Schlüsseltransfersystemen und zur Reihenschaltung elektromechanischer Kontakte. Diese waren bisher in separaten technischen Berichten geregelt und sind nun in Kapitel 6.3 der Norm integriert.

Empfehlung zur frühzeitigen Anwendung

„Die Veröffentlichung der neuen Version im Amtsblatt der EU steht noch aus. Inhaltliche Änderungen an der neuen Version wird es jedoch nicht mehr geben“, erklärt Jan Franck, Mitglied im Normungsteam von Pilz. Das Unternehmen war an der Ausarbeitung beteiligt. „Wir empfehlen daher, sich bei der Konstruktion von Schutztüren bereits jetzt an der ISO 14119:2024 zu orientieren, da sie den aktuellen Stand der Technik darstellt. Damit ist man automatisch auf der sicheren Seite“, rät der Experte von Pilz. Pilz wird seine Sicherheitsschalter und -zuhaltungen entsprechend auslegen, um die Anforderungen der Norm zu erfüllen.

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