
Neue Gefahrstoffverordnung: Änderungen für KMR-Stoffe und Asbest
Die neue Gefahrstoffverordnung bringt wesentliche Änderungen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen sowie Asbest. Unternehmen müssen ihre Maßnahmen überprüfen.