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Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet Unternehmen vor Aufnahme von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zur umfassenden Gefährdungsbeurteilung. Nach §6 GefStoffV müssen Arbeitgeber aktuelle Sicherheitsdatenblätter von Lieferanten einholen und auf Plausibilität prüfen. Die Realität zeigt jedoch erhebliche Mängel: Das Überwachungsprojekt REACH-EN-FORCE 6 (REF-6) stellte fest, dass 44 % aller Sicherheitsdatenblätter nicht rechtskonform sind.
Diese fehlerhaften Grundlagen gefährden die Arbeitssicherheit, da korrekte Angaben die Basis für geeignete Schutzmaßnahmen bilden. Die TRGS 400 konkretisiert die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung, während die TRGS 555 die Erstellung von Betriebsanweisungen regelt. Bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen müssen Unternehmen prüfen, ob Anpassungen erforderlich sind.
Die §§6 und 7 GefStoffV fordern eine vorrangige Substitutionsprüfung. Arbeitgeber müssen dokumentiert prüfen, ob Gefahrstoffe oder Verfahren durch weniger gefährliche Alternativen ersetzt werden können. Die TRGS 600 „Substitution" bietet hierzu konkrete Handlungsanweisungen.
Diese Prüfung ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Bei der Bewertung müssen neben den Stoffeigenschaften auch technische, wirtschaftliche und organisatorische Faktoren berücksichtigt werden. Besondere Aufmerksamkeit erfordern SVHC-Stoffe (Substances of Very High Concern) und CMR-Stoffe (krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe), für die strengere Regelungen gelten.
Das nach §6 Abs. 12 GefStoffV vorgeschriebene Gefahrstoffverzeichnis muss mindestens enthalten: Bezeichnung des Gefahrstoffs, Einstufung oder gefährliche Eigenschaften, verwendete Mengenbereiche und betroffene Arbeitsbereiche. Viele Unternehmen nutzen hierfür Excel-Tabellen, was zu erheblichem manuellen Aufwand führt.
Betriebsanweisungen müssen in verständlicher Form und Sprache verfasst sein und Informationen über vorhandene Gefahrstoffe, Schutzmaßnahmen sowie Verhalten bei Störungen und Notfällen enthalten. Für nicht deutschsprachige Beschäftigte sind Übersetzungen erforderlich. Die manuelle Erstellung und Aktualisierung dieser Dokumente bindet erhebliche Ressourcen.
Moderne HSEQ-Software kann Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen unterstützen. Anbieter wie QUMsult, Quentic oder Lisam Systems bieten Lösungen, die Sicherheitsdatenblätter automatisch einlesen, Gefahrstoffverzeichnisse pflegen und Betriebsanweisungen auf Knopfdruck generieren.
Erfolgreiche Digitalisierung im Gefahrstoffmanagement bedeutet, in Prozessen zu denken. Ein strukturierter Ablauf umfasst: Stoffidentifikation, Informationssammlung aus Sicherheitsdatenblättern, Definition von Lagerbedingungen, Tätigkeitsanalyse und kontinuierliche Substitutionsprüfung. Software mit integrierten Standardprozessen erleichtert systematisches Arbeiten und schafft Rechtssicherheit. Automatische SVHC- und CMR-Checks sowie die Möglichkeit, Sammelbetriebsanweisungen zu erstellen, sparen Zeit und reduzieren Fehlerquellen.
Die seit 5. Dezember 2024 geltende novellierte Gefahrstoffverordnung unterstreicht die Bedeutung eines systematischen Gefahrstoffmanagements. Unternehmen, die auf digitale Unterstützung setzen, gewinnen Kapazitäten für wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz.
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