
Checkliste zur Erfüllung der EU-Verordnung über Biozidprodukte Nr. 528/2012
Biozidprodukte, die in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum hergestellt oder dorthin exportiert werden, müssen die Anforderungen der EU-Verordnung über Biozidprodukte (BPR) und der einschlägigen nationalen Gesetzgebung erfüllen und eine entsprechende Zulassung erhalten, bevor sie auf dem Markt angeboten werden können.